Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

Ambulante Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige

§§ 27, 30 SGB VIII
§§ 41, 27, 30 SGB VIII

Zielgruppe:

Das Angebot von Ambulanten Hilfen als Erziehungsbeistandschaft bzw. Betreuungshilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige jeder Nationalität und beiderlei Geschlechts, die aufgrund ihrer persönlichen und sozialen Situation die Unterstützung der Jugendhilfe bei der Bewältigung ihrer altersgemäßen Entwicklungsaufgaben benötigen.

Zielgruppe sind Kinder ab 6 Jahre, Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahre, für die durch das Jugendamt eine individuell ausgestaltete Hilfe nach §§ 27/ 30 SGB VIII bzw. §§ 41/27/30 SGB VIII als erforderlich, notwendig und geeignet festgestellt wird. Die Hilfe findet dort statt, wo sich die jungen Menschen tatsächlich aufhalten.

Angebotsziele:

  • Erziehungsbeistandschaft, Betreuungshilfe
  • Entwicklung realistischer Schul-,  Berufs- und  Lebensperspektiven
  • Bearbeitung problematischer, devianter Verhaltensweisen (Schulverweigerung, Suchtverhalten Delinquenz…)
  • Bearbeitung belasteter, konfliktreicher sozialer Beziehungen
  • Unterstützung bei der selbständigen Vertretung eigener Ansprüche gegenüber Institutionen, Ämtern, Behörden
  • allgemeine soziale und kulturelle Integration
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